Die Bereitschaft zur Grabpflege hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, die bisherige Mindestruhezeit von 25 Jahren auf 15 Jahre zu reduzieren.
In der GR-Sitzung vom 17.04.2018 wurde seitens der Verwaltung der Entwurf einer neuen Friedhofsatzung vorgelegt, in welcher neben diverser weiterer Änderungen und Ergänzungen die Mindestruhezeit auf 15 Jahre festgelegt wurde. Der Entwurf wurde vom GR so genehmigt, unser Antrag wurde damit erfolgreich abgeschlossen.